Professur für das Recht der Sozialen Arbeit

Fachhochschule Erfurt

Deutschland

Professur für das Recht der Sozialen Arbeit

Kennziffer: S52 – 1 Stelle | Besoldungsgruppe W2 | unbefristet

Wir sind die Fachhochschule Erfurt − eine Hochschule mit familiärem Charakter: sechs Fakultäten, rund 4.000 Studierende und mehr als 120 Professor:innen arbeiten gemeinsam an einer nachhaltigen, lebenswerten Gesellschaft.

Die Fakultät Angewandte Sozialwissenschaften ist eine junge, interdisziplinäre und weltoffene Fakultät, die ihre Forschung und Lehre in den Feldern der Sozialen Arbeit sowie Bildung und Erziehung von Kindern als aktiven Beitrag zur pluralen Demokratie und zur Gestaltung eines gerechten und sozialen politischen Lebens in Erfurt und im Freistaat Thüringen versteht.

Für dieses innovative Umfeld suchen wir zum Wintersemester 2027/2028 eine Persönlichkeit, die die Professur für Recht der Sozialen Arbeit mit Engagement und Expertise übernimmt.

Ihre Aufgaben

  • Sie vertreten als Themengebiete die Rechtsgrundlagen der Sozialen Arbeit und Kindheitspädagogik in praxisorientierter Lehre und anwendungsbezogener Forschung.
  • Sie vermitteln die rechtliche Einschätzung und Beurteilung gesellschaftlicher, sozialer und beruflich bedeutsamer Sachverhalte an Studierende.
  • Sie bearbeiten insbesondere die Bereiche des Sozial- und Verwaltungsrechts, des Familien-, Kinder- und Jugendhilferechts, sowie des Berufsrechts in Bezug auf die adressierten Berufsfelder.
  • Sie vermitteln die allgemeinen Grundlagen zum Staatsorganisationsrecht in der pluralen Demokratie und stellen Bezüge zur Sozialen Arbeit als Menschenrechtsprofession und zu kinderrechtlichen Fragestellungen her.
  • Sie engagieren sich aktiv in der Selbstverwaltung und prägen die Zukunft der Hochschule mit.
  • Sie schaffen ein inspirierendes Lernumfeld für unsere Studierenden.
  • Sie knüpfen nationale und internationale Kooperationen, die neue Perspektiven eröffnen.
  • Sie beteiligen sich an interdisziplinären Projekten, die gesellschaftliche Herausforderungen kreativ lösen.

Ihr Profil

  • Sie haben das juristische Hochschulstudium und das zweite Staatsexamen erfolgreich abgeschlossen sowie die besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, die in der Regel durch eine qualifizierte rechtswissenschaftliche Promotion nachgewiesen wird.
  • Sie weisen besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis vor, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.
  • Sie verfügen über ausgewiesene Expertise im Sozialrecht sowie in mindestens einem der folgenden Bereiche: a) Verwaltungsrecht, b) Familienrecht, c) Kinder- und Jugendhilferecht oder d) Berufsrecht. Darüber hinaus sind vertiefte Kenntnisse im Bereich Rehabilitationsrecht, Recht der Existenzsicherung oder Jugendstrafrecht wünschenswert.
  • Sie sind bereit zum Anwendungsbezug auf Felder und Herausforderungen Sozialer Arbeit und Kindheitspädagogik.
  • Ihre pädagogische Eignung ist nachgewiesen – und zeigt sich in einer Lehre, die Studierende aktiviert, einbezieht und auf Augenhöhe begleitet.
  • Sie haben Freude an zeitgemäßen, auch digitalen Lehr- und Lernformaten.
  • Sehr gute Deutschkenntnisse (mindestens GER-Sprachniveau C1) ermöglichen Ihnen, Lehrveranstaltungen und Prüfungen souverän durchzuführen. Sehr gute Englischkenntnisse runden Ihr Profil ab.
  • Sie bringen Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Partner:innen aus Wissenschaft und Wirtschaft mit.

Das bieten wir Dir

  • Ein familiäres Arbeitsumfeld mit großem Gestaltungsfreiraum, um Ihre Ideen zu verwirklichen.
  • Unterstützung durch hochschulinterne Einrichtungen, z. B. die Hochschulbibliothek, das Zentrum für Qualität, den Service Forschung und Transfer oder fakultätsspezifische Institute.
  • Vielfältige Möglichkeiten zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zu innovativen Digitalisierungsprojekten, die neue Wege eröffnen.
  • Individuelle Entwicklung durch Weiterbildungsangebote z. B. im Bereich Hochschuldidaktik.
  • Die Landeshauptstadt Erfurt als zentraler, verkehrsgünstig gelegener Standort mit hoher Lebensqualität und vielfältigen Freizeitmöglichkeiten.

Bewerbungshinweise

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis zum 15.04.2026 ausschließlich online über unser Berufungsportal.

Bei Fragen steht Ihnen als Ansprechperson Frau Prof.in Dr. Nicole Rosenbauer zur Verfügung.

Die Fachhochschule Erfurt fördert aktiv Diversität und die Zusammenarbeit heterogener Teams. Qualifizierte Frauen fordern wir besonders zur Bewerbung auf, um den Anteil von Professorinnen in Lehre und Forschung zu erhöhen. Bei Fragen zur Gleichstellung der Geschlechter unterstützt Sie unser Team: gleichstellungsbeauftragte@fh-erfurt.de. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bei einer erstmaligen Berufung erfolgt die Beschäftigung in der Regel zunächst befristet auf drei Jahre. Die rechtlichen Grundlagen für Ausnahmen sowie für eine spätere Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit finden Sie in § 86 Abs. 2 Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG). Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Berufung ergeben sich aus § 84 ThürHG.

Mehr Informationen zu Ihrer Professur an der FH Erfurt:
https://www.fh-erfurt.de/karriere/ihre-professur-an-der-fh-erfurt

Unsere Datenschutzhinweise finden Sie unter:
https://www.fh-erfurt.de/karriere/stellenangebote/datenschutzhinweise-stellenausschreibungen

Bitte beachten Sie: Bewerbungskosten können nicht erstattet werden.


Bitte beziehen Sie sich in Ihrer Bewerbung auf AkademischeStellen.com

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