Professur (W3) für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht (m/w/d)
Bewerbungsfrist : 12.09.2022
An der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen ist zum 1. April 2023 oder früher eine Professur (W 3) für
Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht (m/w/d)
zu besetzen. Eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen auf den Gebieten der Ausschreibung sowie nachgewiesene didaktische Eignung werden vorausgesetzt. Die Mitwirkung im Pflichtfachbereich und in den für die ausgeschriebene Professur einschlägigen Schwerpunktbereichen sowie im Nebenfach- und LL.M.-Studiengang ist erwünscht.
Die Universität Tübingen strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und bittet deshalb entsprechend qualifizierte Wissenschaftlerinnen nachdrücklich um ihre Bewerbung. Qualifizierte internationale Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungen werden mit den üblichen Unterlagen bis zum 12. September 2022 erbeten an den Dekan der Juristischen Fakultät, Geschwister-Scholl-Platz, 72074 Tübingen oder per E-Mail: dekanat @jura.uni-tuebingen.de
Rückfragen können ebenfalls an den Dekan gerichtet werden.
Bitte beziehen Sie sich in Ihrer Bewerbung auf AkademischeStellen.com